Fördermittel für Vereine – Jetzt Anträge bei „Integration durch Sport“ stellen!

Ab sofort können saarländische Sportvereine wieder Anträge auf finanzielle Förderung im Rahmen des Programms „Integration durch Sport“ einreichen. Beim Netzwerktreffen im Oktober informierten sich bereits einige Vereine über die damit einhergehenden Fördermöglichkeiten. Für alle die nicht dabei sein konnten, wurden die wichtigsten Fakten in einem kurzen FAQ zusammengefasst.

Was ist "Integration durch Sport" (IdS)?

IdS ist ein Bundesprogramm des DOSB, das bundesweit bei allen Landessportbünden angesiedelt ist. Im Saarland ist das Programm in der Abteilung "Sportheimat" beim LSVS angesiedelt.

Was sind die Ziele und die Zielgruppe des Programms?

"Integration durch Sport" widmet sich speziell der Aufgabe, Menschen mit Migrationshintergrund sowie Benachteiligte durch gemeinsame sportliche Aktivitäten stärker in die Gesellschaft einzubinden.

Für welche Maßnahmen können Vereine eine Förderung erhalten?

Es können sowohl sportliche Angebote gefördert werden (z.B. offene Sportgruppen, Sportfeste, Aktionstage) als auch darüber hinausgehende Vereinsaktivitäten zur Stärkung der Gemeinschaft (z.B. Hausaufgabenhilfe, Unterstützung bei Bewerbungen, Ausflüge, Teambuilding, Kinoabende usw.). Ganz nach dem Ansatz "nicht für uns, sondern mit uns!" ist natürlich auch die Einbindung von Menschen mit Migrationshintergrund in Vereinspositionen, beispielsweise als Übungsleiter*innen, im Vorstand oder als Integrations- oder Diskriminierungsbeauftragten, förderfähig.

Welche Kosten können geltend gemacht werden?

Grundsätzlich ist alles förderfähig, was zur Durchführung einer Maßnahme notwendig und angemessen ist. Dazu gehören zum Beispiel Honorare für Übungsleiterinnen, Referentinnen, Helfer*innen, Mietkosten, Kosten für Spiel- und Sportmaterialien, Kosten zur Bewerbung der Angebote und vieles mehr. Nicht gefördert werden sogenannte personenbezogene Ausgaben, wie beispielsweise Mitgliedsbeiträge einzelner Personen oder Sportkleidung für Einzelpersonen.

Bis wann müssen die Anträge eingereicht werden?

Vom 16.10.2023 bis spätestens zum 31.12.2023 steht das Antragsportal zur Verfügung. Anträge für Maßnahmen im Jahr 2024 müssen also spätestens bis zum 31.12.2023 eingereicht werden. Die Anträge werden ab Januar von unserem Team gesichtet und bearbeitet.

Wie kann unser Verein einen Antrag stellen?

Die Antragsstellung erfolgt in diesem Jahr zum ersten Mal ausschließlich über das neue Online-Förderportal ades DOSB. Das Team von "Integration durch Sport" des LSVS hilft allen interessierten Vereinen gerne bei der Antragsstellung. Wer einen Antrag stellen möchte, muss zunächst eine E-Mail an a.schaefer@lsvs.de oder i.engel@lsvs.de senden, denn wir müssen interessierten Vereinen eine Einladung zur Registrierung auf dem Antragsportal senden. Neben der Einladung schicken wir euch auch alle wichtigen Informationen zum Antragsportal (Leitfaden, Erklär-Videos usw.). Unser Motto lautet: Kein Verein wird bei uns alleine gelassen! Wir verstehen uns als Dienstleister für die Vereine und kommen auch gerne außerhalb der Regelarbeitszeiten für persönliche Beratungen vor Ort. Meldet euch einfach, wenn ihr Hilfe benötigt.

Die Checkliste (siehe unten) gibt euch einen Überblick darüber, welche Informationen im Antrag abgefragt werden und welche Dokumente ihr zur Antragsstellung benötigt.

Wir benötigen Hilfe bei der Antragsstellung. Was sollen wir tun? Das Team vom "Integration durch Sport" steht euch gerne zur Verfügung. Meldet euch einfach per E-Mail (siehe oben) oder Telefon 0681 3879 282 (Annabell Schäfer) oder der 0681 3879 333 (Iris Engel).

Wir freuen uns auf eure Anträge!