Aktuelle Informationen des STB zum Lockdown ab dem 02.11.2020

Die Tennishallen dürfen zum Zweck der Ausübung der Individualsportart Tennis mit Einschränkung öffnen.

Informationen zum Spielbetrieb der Individualsportart Tennis:

„Geschlossen wird: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.“

Nach Rücksprache (Vorabinformation) mit dem Ministerium für Sport bedeutet dies vorbehaltlich der Veröffentlichung der Verordnung folgendes für unsere Distanzsportart Tennis:

Die Tennishallen dürfen zum Zweck der Ausübung der Individualsportart Tennis öffnen, allerdings darf maximal zu zweit aus unterschiedlichen Hausständen pro Platz trainiert werden. Das Spielen/ Trainieren mit mehr als zwei Personen pro Platz ist nur dann erlaubt, wenn die Trainingsgruppe (inklusive Trainer) aus maximal zwei Hausständen besteht.

Beispiel: Ein Trainer könnte mit zwei Personen (oder mehreren) trainieren, wenn diese zwei Personen (oder mehrere) demselben Hausstand angehören.

Informationen wegen der Öffnung/Schließung der Sanitäranlagen und Duschen folgen sobald die offiziellen FAQ‘s des Ministeriums veröffentlicht sind.

Die ab dem 02.11.2020 gültigen FAQ´s des Ministeriums zum Sportbetrieb werden demnächst unter folgendem Link veröffentlicht: https://corona.saarland.de/DE/faq/haeufigste-fragen/sportbetrieb/sportbetrieb_node.html.

Der Saarländische Tennisbund veröffentlicht diese Information unter Vorbehalt - rechtskräftig wird diese nur durch eine gleichlautende Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie der Landesregierung im Saarland.