Bundesprogramm zur Sanierung von Sportstätten ist gestartet

Die Einreichung der Interessensbekundung zur Förderung durch das Bundesprogramm startet am 15. August 2022 und endet bereits am 30. September 2022.

Die energetische Sanierung von Schwimmbädern und Sportstätten steht inzwischen auf der Agenda des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Am 28. Juli 2022 hat das BMWSB einen Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet. Bis zum Jahr 2027 stehen insgesamt 476 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der energetischen Sanierung der förderfähigen Maßnahmen, wobei Sportstätten und insbesondere Schwimmbäder im Fokus stehen.

Antragsberechtigt und dementsprechend Förderempfänger sind grundsätzlich Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Sportvereine sind nicht direkt antragsberechtigt, können aber zusammen mit ihrer Kommune einen gemeinsamen Förderantrag stellen. Bei einem positiven Bescheid würde die Kommune die Förderung entsprechend an den Verein weiterleiten. Daher empfehlen wir den Sportvereinen, sich baldmöglichst mit ihren Kommunen in Verbindung zu setzen, um von diesem Projektaufruf profitieren zu können.

Förderfähige Maßnahmen

Die fördergegenständlichen Einrichtungen müssen in besonderem Maße auf den Klimaschutz einzahlen und zusätzlich geringe Ressourcenverbräuche aufweisen. Essenziell für eine mögliche Förderung ist das wesentliche Absenken der Treibhausgasemissionen. Ebenso müssen die Sanierungsmaßnahmen ein Vorbild hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und der Barrierefreiheit sein. Bestandsgebäude sollten grundsätzlich erhalten bleiben, Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm finden Sie auf der Homepage des DOSB.