DTB-Präsidium fordert Tennissport bundesweit zu erlauben

Der DTB fordert, dass Tennis als Individualsportart unter den genannten Einschränkungen bundesweit erlaubt sein sollte.

Der Deutsche Tennis Bund (DTB) reagiert mit Unverständnis auf die Länderverordnungen zur Eindämmung der Ausbreitung des COVID 19-Virus in Bezug auf die Ausübung der Individualsportart Tennis. Der den Verordnungen zugrunde liegende Beschluss der Bundesregierung vom 28. Oktober 2020 sieht zwar ein Verbot des Freizeit- und Amateursportbetriebs vor, allerdings mit Ausnahme des Individualsports, allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.

Der DTB fordert, dass Tennis als Individualsportart unter den genannten Einschränkungen bundesweit erlaubt sein sollte. Tennis zeichnet sich durch einen großen Abstand zwischen den Spielern aus und eignet sich in der aktuellen Situation besonders gut zum Sporttreiben – in der Halle und im Freien. Bestehende Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen auf den Tennisanlagen bzw. in den Tennishallen sind zu prüfen, gegebenenfalls anzupassen und weiterhin strikt einzuhalten.

Das Präsidium des DTB plädiert eindringlich für eine bundesweit einheitliche Regelung insofern, dass Tennis als Individualsport zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand pro Platz in der Halle und im Freien erlaubt sein soll.