STB-Vereinsinformation vom 19.06.2020

Einhaltung des Hygienekonzeptes sowie Öffnung der Vereinsgaststätten.

Liebe Tennisfreunde,

nachfolgend finden Sie zwei wichtige Informationen zu den Themen:

  1. Einhaltung des Nutzungs- und Hygienekonzeptes
  2. Öffnung der Vereinsgaststätten

 

Einhaltung des Nutzungs- und Hygienekonzeptes

Seit dem 11. Juni liegt dem Saarländischen Tennisbund die Genehmigung des für den Wettkampfbetrieb im Breitensport nötige Nutzungs- und Hygienekonzeptes vor, welches für alle Punktspiele und Turnierveranstaltungen im Sommer 2020 gültig ist.

Der Saarländische Tennisbund bittet seine Vereine und deren Mitglieder dringend die Einhaltung des Konzeptes zu beachten. Sollte diese Einhaltung nicht umgesetzt werden, gefährden wir die Fortführung des Wettkampfbetriebes.

Öffnung der Vereinsgaststätten

Nach Auskunft des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport können Vereinsgaststätten wieder öffnen. Die Vereinsgaststätten, auch die die in Eigenregie betrieben werden, fallen unter den §4 Abs. 1 der derzeitig geltenden Corona-Verordnung, wonach der Betrieb von Gaststätten nach dem Saarländischen Gaststättengesetz und der Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art nach den Vorgaben des Hygieneplans der Landesregierung in seiner jeweils geltenden Fassung gestattet ist.

Hier finden Sie die aktuell gültige Rechtsordnung.

Den Hygieneplan der Landesregierung für Gaststätten und Beherbergungsstätten können Sie hier einsehen.