Mehr Geld für Ehrenamtliche und Übungsleiter

Die Bundesregierung hat wesentliche Änderungen am Jahressteuergesetz beschlossen, mit denen einige steuerliche Erleichterungen für Vereine und gemeinnützige Organisationen einhergehen.

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Unter anderem wird die Ehrenamtspauschale von bislang 720 Euro auf 840 Euro und die Übungsleiterpauschale von 2400 Euro auf 3000 Euro erhöht. Der Freibetrag der Körperschaftssteuer für gemeinnützige Vereine und Stiftungen wurde von bislang 5000 Euro auf 7500 Euro erhöht.

Zudem wird die durch das Corona-Steuerhilfegesetz eingeführte begrenzte und befristete Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld um ein Jahr verlängert. Die Steuerfreiheit gilt damit für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 29.02.2020 beginnen und vor dem 01.01.2022 enden.

Mehr zu den Änderungen des Jahressteuergesetzes finden Sie hier.