Informationen für Vereine und Verbände

Rechtsanwalt Patrick R. Nessler informiert über verschiedene Neuerungen ab 01.01.2021.

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  1. Gemeinnützigkeitsanforderungen an "kleine" Vereine herabgesetzt: Die Abschaffung der Zeitvorgaben für die Mittelverwendung bei kleinen Vereinen und Verbänden führt zum Abbau bestehender Bürokratie, da eine Mittelverwendungsrechnung nicht mehrerforderlich ist. Ob der Verein oder Verband tatsächlich gemeinnützig tätig ist und wie er seineMittel einsetzt, das kann die Finanzverwaltung anhand der bereits vorhandenen Buchführungsunterlagen prüfen (Bundestags-Drs. 19/25160, S. 223).
  2. Steuerfreiheit der "Gemeinnützigen" weiter ausgedehnt: Der Gesetzgeber hat mit der Erhöhung der Freigrenze in § 64 Abs. 3 AO um 10.000,00 EUR auf 45.000,00 EUR zahlreiche kleine Verein von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit. Sofern auch diese neue Freigrenze überschritten wird, bleibt es allerdings bei der grundsätzlichen Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuerpflicht für die in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erzielten Gewinne.
  3. Die "Übungsleiterpauschale" und die "Ehrenamtspauschale" wurden erhöht: Der Gesetzgeber hat mit der deutlichen Erhöhung der sogenannte "Übungsleiterpauschale" des § 3 Nr. 26 EStG auf 3.000,00 EUR im Jahr und die sogenannte "Ehrenamtspauschale" des § 3 Nr. 26a EStG auf 840,00 EUR im Jahr dem Ehrenamt eine deutliche Anerkennung zukommen lassen, die jedoch nur bei den Vereinen und Verbänden in Anspruch genommen werden kann, welche als steuerbegünstigt anerkannt sind.

Weitere Informationen zu den genannten Themen entnehmen Sie bitte den untenstehenden Ausführungen.