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STB-Information an die Vereine - 02.06.2020

Mitteilung an die Vereine zur Planung des weiteren Spielbetriebes.

Der Sportrat und das Präsidium des Saarländischen Tennisbundes haben sich auf nachfolgende detaillierte Planung und umfassende Information zur Aufnahme des Spielbetriebs nach der aktualisierten Verordnung der Landesregierung festgelegt (siehe Anhang unten):

https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/verordnung-stand-2020-05-29.html

Nach den Beschlüssen der Landesregierung vom 29.05.2020 wird der Wettkampf im Breitensport wieder erlaubt. Allerdings muss der jeweilige Sportfachverband ein Konzept bei dem zuständigen Ministerium einreichen. Der STB hat sein Nutzungs-und Hygienekonzept am 02.06.2020 beim Ministerium eingereicht. Sobald das Ministerium das Konzept bewilligt hat, wird es über die Ihnen bekannten Kanäle veröffentlicht.

Hier die wichtigsten Änderungen/Lockerungen:

  • Der Turnier- und Wettkampfbetrieb ist wieder möglich
  • Es darf auch Wettkampf-Doppel gespielt werden (gilt auch für Mixed und Beachtennis)
  • Die Nutzung von Duschen und Umkleiden ist wieder erlaubt

Die Medenrunde 2020 wird als „Übergangssaison 2020“ angesehen.

  • Die Durchführung der „Übergangssaison“ richtet sich streng nach den aktuell gültigen behördlichen Vorgaben wie u.a. Hygiene- und Abstandsregelungen. 
  • Die „Übergangssaison 2020“ betrifft alle Mannschaften der Saarlandliga bis zur B-Klasse  und wird auf Basis der aktuell eingeteilten Gruppen und Ligen sowie der veränderten Terminplanung frühestens beginnend ab dem 26. Juni 2020 durchgeführt. Die veränderte Terminplanung wird kurzfristig vor dem Start in TOS veröffentlicht. 
  • Vereine mit Mannschaften in der Regionalliga, Südwest-Liga Nord und Oberliga informieren sich bitte zur Durchführung der Sommer-Runde 2020 direkt auf den jeweiligen Plattformen bzw. wurden auch schon von der Sportaufsicht informiert.
  • Der Wettbewerb Kleinfeld wird ohne die Staffelwettbewerbe ausgetragen. 
  • Die 2. Zeitschiene soll wie geplant starten. Den Vereinen wird bis zum 10.06. nochmals die Möglichkeit gegeben, Ihre Mannschaftsmeldungen zu bearbeiten und Mannschaften bis zu diesem Termin kostenfrei abzumelden. 
  • Die Abmeldung erfolgt ausschließlich durch die Sport-und Jugendwarte der Vereine per E-Mail an die Geschäftsstelle (schmeer(at)lsvs.de). Nach Möglichkeit sollen auch Mannschaftsnachmeldungen in den Altersklassen gestattet werden, die ein Verein schon gemeldet hat, z.B. eine Nachmeldung einer Herren 30 /2, wenn schon eine Herren 30 /1 gemeldet ist. 
  • Gegebenenfalls müssen dann nach dem 10.06. einzelne Gruppen/Ligen, soweit wie möglich, neu geplant und terminiert werden. Begegnungen können dann in beiderseitigem Einvernehmen und mit Erlaubnis der Spielleiter flexibel verlegt werden.
  • In den einzelnen Spielklassen der 2. Zeitschiene werden die Meister offiziell ausgespielt. Jedoch wird das Recht auf den Regelaufstieg und den Regelabstieg ausgesetzt, es gibt keine Absteiger. 
  • Die Mindestgruppengröße beträgt 4 Mannschaften. Verbleiben durch Abmeldungen weniger als 4 Mannschaften in einer Gruppe, so kann aus den verbleibenden Mannschaften einer Liga und Altersklasse eine neue Gruppe gebildet werden. 
  • Die namentliche Mannschaftsmeldung der „Übergangssaison 2020“ wird ebenfalls nochmals geöffnet und kann bis zum 15.06.2020 kostenfrei bearbeitet werden. Vereinswechsel sind nicht gestattet. Rückfragen hierzu richten Sie bitte per E-Mail an c.faust-helmer(at)lsvs.de.
  • Mannschaften, die am Spielbetrieb teilnehmen, zahlen ein Mannschaftsgeld in Höhe von 30,65 € (incl. dem Orga-Beitrag von 5,10 €). Mannschaften, die nicht teilnehmen oder nicht teilnehmen konnten, hierzu zählen auch die Mannschaften der Altersklassen der 1. Zeitschiene, zahlen nur den Orga-Beitrag in Höhe von 5,10 € für die ursprüngliche Planung.
  • Für freiwerdende Plätze in den Ligen/Spielklassen der Medenrunde 2021 werden soweit möglich die Ergebnisse der „Übergangssaison 2020“ in den jeweils darunter liegenden Ligen/Spielklassen herangezogen.
  • Die aktuelle Ligen-und Gruppeneinteilungen der „Übergangssaison 2020“ ist somit auch die Grundlage für die Mannschaftsmeldung der Medenrunde 2021.
  • Die Mixed-Runde wird wieder neu ausgeschrieben. Hierzu wird in TOS die Mannschaftsmeldung sowie die namentliche Mannschaftsmeldung bis zum 12.06.2020 wieder geöffnet. Die Runde umfasst dann 6 Spieltermine ab dem 04.07.2020 bis zum 08.08.2020.
  • Die Beach-Tennis-Runde beginnt voraussichtlich am 03.07.2020. Infos werden in Kürze zugestellt.
  • Turnierbetrieb: Nach Bewilligung des STB-Hygienekonzeptes startet der Turnierbetrieb ab 08.06.2020. 
  • LK-Wertung: Der Ranglistenausschuss des DTB arbeitet an einer Regelung für die Übergangssaison. Angedacht ist, dass kein Spieler in seiner LK-Wertung herabgestuft wird. Allerdings kann man bei positiven Resultaten seine LK verbessern. Die endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus.
  • Hobbyrunde: Die Runde kann ab dem 26.06.2020 beginnen. Allerdings müssen nochmal alle teilnehmenden Mannschaften per Mail an c.faust-helmer(at)lsvs.de neu gemeldet werden.

Aufgrund der fast wöchentlichen Anpassung der bestehenden Verordnung durch die Landesregierung, behält sich der Sportrat und das Präsidium des Saarländischen Tennisbundes weitere kurzfristige Änderungen vor.

Anhang – Auszug aus der neuen Verordnung zum Sportbetrieb vom 31.05.2020

Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie ist unter folgenden Auflagen wieder gestattet.

  1. Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1,
  2. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu zehn Personen, bei denen das Training des Einzelnen im Vordergrund steht,
  3. kontaktfreie Durchführung mit Ausnahme des familiären Bezugskreises,
  4. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten,
  5. Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands- und Hygieneregeln,
  6. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
  7. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten,
  8. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
  9. keine Zuschauer.

Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die unter Satz 1 Nummer 3 bis 9 aufgeführten Voraussetzungen eingehalten werden; für den Wettkampfbetrieb des Berufssportes kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der Grundlage von Hygienekonzepten Ausnahmen von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 und 6 erteilen.

Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch im Rahmen des Wettkampfes die Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 bis 9 eingehalten werden und soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des Sportfachverbandes stattfindet, das vorab vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie genehmigt wurde.


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