Saarländischer Tennisbund - Schiedsrichterwesen
Das Angebot im Saarländischen Tennisbund e.V. ist vielseitig. Talentierte Nachwuchsspieler werden an das Profitennis herangeführt und interessierte Spieler zu Trainern ausgebildet, die ihr Können und den Spaß am Tennis dann in ihren Vereinen vermitteln. Aber es gibt noch eine weitere Sparte, die für den Tennissport nicht weniger von Bedeutung ist: Die Stuhlschiedsrichter und Oberschiedsrichter.
So bietet der STB neben der Ausbildung zum Tennistrainer, auch die Ausbildung zum Stuhlschiedsrichter und Oberschiedsrichter an. Nahezu alljährlich findet (meist im Frühjahr) eine Erstausbildung und Fortbildungsveranstaltung statt. Während aller Turniere, die von Vereinen des STB durchgeführt werden, müssen lizenzierte Oberschiedsrichter mit gültiger Lizenz anwesend sein. Außerdem sollten Matches spätestens ab dem Halbfinale durch einen Stuhlschiedsrichter geleitet werden. Als Verband hat der STB zudem die Verpflichtung, zu allen Bundes-, Regional- und Oberliga-Heimspielen lizenzierte Stuhlschiedsrichter zur Verfügung zu stellen. So sollten auch die Vereine selbst ein großes Interesse daran haben, für Turniere auf den Heimanlagen vereinseigene, lizenzierte Stuhlschiedsrichter und Oberschiedsrichter abrufbar zu haben. Stuhlschiedsrichtereinsätze erfolgen im Saarland meist bei Preisgeldturnieren, Schaukämpfen und Saarlandmeisterschaften.
Der Stuhlschiedsrichter-Lehrgang selbst umfasst zwei Teile: Einen theoretischen und einen praktischen Teil. Am Ende des Lehrgangs ist ein schriftlicher Überprüfungs-Test dabei Voraussetzung zur Erteilung der Schiedsrichter-Lizenz. Nach dem Erwerb dieser C-Lizenz besteht zu einem späteren Zeitpunkt sogar die Möglichkeit zur Weiterbildung zum B- und A-Schiedsrichter oder gar zu internationalen Lizenzen. Im Moment gibt es einen A-Stuhlschiedsrichter im STB. Junge Interessierte haben ebenso die Möglichkeit, in eine sogenannte „Junior Group“ aufgenommen zu werden und z.B. auch als Linienrichter auf internationalen Turnieren, beim Davis- und Fed Cup zu arbeiten.
Der Oberschiedsrichter-Lehrgang umfasst ebenso einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Theorie wird mit einem schriftlichen Test abgeschlossen. Auch hier besteht bei Interesse, soliden Regelkenntnissen und gutem Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit zur Weiterbildung zum A-Oberschiedsrichter. Momentan gibt es zwei A-Oberschiedsrichter im STB.
Alle C-Schiedsrichter und Oberschiedsrichter müssen eine Mindestanzahl pro Jahr eingesetzt werden und ihre Einsätze schriftlich am Jahresende einreichen, damit sie für das nächste Jahr eine gültige Lizenz besitzen. Ausbildungen in anderen Landesverbänden des DTBs können nach vorheriger Absprache besucht und genehmigt werden.
Grundsätzlich ist die Mannschaftsaufstellung zum vorgesehenen Termin (15 Minuten vor dem ursprünglich festgesetzten Spielbeginn) abzugeben.
Der OSR sollte auf die Mannschaftsführer einwirken, die Doppelaufstellung wirklich pünktlich abzugeben. Dazu kann man dem Mannschaftsführer auch mitteilen, dass er jetzt noch fünf Minuten habe.
Generell gilt, dass die Doppel bei verspäteter Abgabe alle als verloren zu werten sind. Bevor es so weit kommt, sollte der OSR aber einige Anstrengungen unternommen haben, die Aufstellungen pünktlich zu erhalten. Dazu gehört zumindest:
Auch wenn es nicht explizit in der Wettspielordnung steht, so gilt die 30 Minuten Regel trotzdem. Sie wird in jeder Ausbildung und Fortbildung bekannt gegeben und lässt sich auch indirekt aus den Regularien ableiten: Die Doppel sind 15 Minuten nach Beendigung des letzten Einzels aufzustellen und 15 Minuten nach Aufstellung beginnen die Spiele. Insofern sind die 30 Minuten verbindlich und sollten nur unter besonderen Umständen und unter Zustimmung beider Mannschaftsführer verändert werden.
Nach den Regularien des Deutschen Tennis Bundes ist ein Spieler für Mannschaftswettkämpfe dann spielberechtigt, wenn er auf der Meldeliste steht und zur Abgabe der Aufstellung (Einzel oder Doppel) anwesend ist. Die angesprochene Liste der ATP hat für die Bundesligen KEINE Bedeutung - sie wird vom DTB nur als Serviceleistung für die ATP an die Vereine versendet, damit diese ggf. ihre Spieler über die Sperrung seitens der ATP informieren können. Entscheidet ein Spieler sich trotz der ATP-Sperre zu spielen, so muss er ggf. mit einer Strafe seitens der ATP rechnen.
Wie auch in übrigen Fällen gilt hier insbesondere: Sind Sie in manchen Fällen unsicher - gerade was die Aufstellung für Einzel oder Doppel angeht - so nehmen Sie VOR einer endgültigen Entscheidung Kontakt mit dem jeweiligen Wettspielleiter auf.
In der Wettspielordnung des DTB ist eindeutig festgelegt, dass ein paralleles Austragen von vier Einzeln nicht erlaubt ist. Sie sollten in diesem Fall als zuständiger Oberschiedsrichter die beteiligten Vereine darüber informieren, dass i.d.R. ein paralleles Spielen der vier Einzelbegegnungen nicht statthaft ist und Sie ein anderes Spielschema erwarten, dass rechtzeitig vorgelegt wird. Ansonsten wird entsprechend der Regeln mit den Einzeln 4 und 2 und anschließend mit den Einzeln von 3 und 1 fortgefahren. Parallel sollten Sie auch den Wettspielleiter der Herren über das ursprüngliche Vorhaben des gastgebenden Vereins informieren.
Die Wettspielordnung des DTB verbietet ein paralleles Austragen aller vier Einzelbegegnungen. Sollte es allerdings bei Ihrem Einsatz zu dem Fall kommen, dass sich der Start der Einzelbegegnungen aufgrund der Witterungsverhältnisse stark nach hinten verschiebt, aber ein Spielen draußen möglich erscheint, dann können Sie als OSR entscheiden, alle Einzel parallel auszutragen (Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass vier geprüfte Stuhlschiedsrichter anwesend sind, die die Einzel leiten).
Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass die Mannschaftsmeldung – und damit auch die Reihenfolge der Spielerinnen -, die auf der Bundesligaplattform des DTB veröffentlicht worden sind, korrekt sind. Solange Sie als OSR keine anderslautende Information durch entweder die Geschäftsstelle des DTB oder den Wettspielleiter der entsprechenden Bundesliga erhalten haben, ist die veröffentlichte Mannschaftsmeldung unter keinen Umständen veränderbar.
In diesem Zusammenhang stellen sich vor allem zwei Fragen:
a) Wann soll ein Spiel unterbrochen werden? Das Spiel sollte dann unterbrochen werden, wenn der Platz nicht mehr bespielbar ist und folglich eine Gefahr für die Gesundheit der Spieler bestehen kann. Dies ist eine Entscheidung, die oft der Schiedsrichter am besten treffen kann. Die endgültige Entscheidung obliegt aber dem OSR, deshalb sollte dieser vor Ort sein. Da es auf die Bespielbarkeit des einzelnen Platzes ankommt, kann es auch sein, dass auf einem Platz bereits unterbrochen wurde, während auf den anderen Plätzen noch weitergespielt wird.
b) Wann sollten die Matches in die Halle verlegt werden? Dies ist immer eine sehr situative Entscheidung. Prinzipiell gilt, dass diese Entscheidung allein der OSR trifft. Er sollte sie aber nicht gegen den Willen beider Mannschaftsführer durchsetzen. Wichtig ist, dass beide Mannschaftsführer gemeinsam und frühzeitig über die Pläne des OSR informiert werden (z.B. „Wenn es bis ... Uhr nicht aufhört zu regnen, dann ...“ oder „Wir treffen uns um ... Uhr wieder.“). Treffen Sie derartige Absprachen / Entscheidungen niemals mit nur einem Mannschaftsführer.
Für die Entscheidungsfindung können folgende Überlegungen eine wichtige Rolle spielen:
Bezogen auf die 1. Bundesliga der Herren verändern sich die Zeiten natürlich dann, wenn sich die Mannschaftsführer bereit erklären, alle vier Einzel parallel auszutragen (dies ist der einzige Fall, wo eine parallele Austragung aller Einzel möglich wäre!). Auch muss die Anzahl der zur Verfügung stehenden Hallenplätze bei der letztendlichen Entscheidung berücksichtigt werden.
Wurde eine Begegnung im Freien begonnen und dann wegen Regens unterbrochen, so werden die oberen Situationen den gegebenen Spielständen angepasst.
Für das Einschlagen der Mannschaften sind die Teams selbst zuständig. Dies betrifft auch den Zustand (Abnutzungsgrad) der für das Einschlagen der Teams verwendeten Bälle. Neue Bälle werden zum 5-mütigen Einschlagen zwischen den beiden Spielern des jeweiligen Matches gegeben.
Der Oberschiedsrichter entscheidet allein, ob die zweite Runde im Freien gespielt wird. Wenn es dem OSR also sinnvoll erscheint, einige Zeit zu warten, um das Match draußen zu beginnen, dann kann er dies tun (Ein bereits begonnenes Match kann nur mit Zustimmung beider Mannschaftsführer wieder nach draußen verlegt werden.)
Der Spieler erhält keine Behandlungspause und das Spiel ist ohne Verzögerung fortzusetzen.
Das Verweigern einer Behandlungspause ist jedoch wirklich nur in absoluten Ausnahmesituationen möglich, wenn klar ist, dass der Spieler die Behandlungspause nicht aus medizinischer Notwendigkeit, sondern aus rein unsportlichen Motiven (hier: Zeitschinden/Ausnutzen der Regeln) beantragt. Der Oberschiedsrichter darf darüber hinaus aufgrund der Unsportlichkeit eine Maßregel treffen, wenn er es für angemessen hält.
Es wird eine Maßnahme wegen Spielverzögerung getroffen.
Wenn die Behandlung nach 3 Minuten abgeschlossen wird, erhält der Spieler eine angemessene Zeit, um sich wieder anzukleiden.
Es wird eine Maßnahme wegen Spielverzögerung getroffen. Nach einer jeden Behandlungspause stehen einem Spieler maximal 30 Sekunden zur Wiederaufnahme des Spiels zur Verfügung (Ausnahme: Frage 13). Dies ist unabhängig davon zu sehen, ob die Behandlungspause am Ende eines Satzes, bei einem Seitenwechsel oder mitten innerhalb eines Spieles genommen wird.
Ja, es ist zulässig. Zum einen darf ein Spieler sich natürlich auch selbst behandeln. Sollte kein Physiotherapeut/Arzt anwesend sein, ist dies sogar die einzige Möglichkeit. Zum anderen liegt hier zwar eine bereits im Vorfeld bekannte Verletzung vor, aber diese verschlimmert sich ja während des Matches so sehr, dass ein Weiterspielen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Deshalb kann die Behandlungspause auch aus dieser Sicht genehmigt werden. Es ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass auch hier die Behandlungszeiten einzuhalten sind.
Das bedeutet, dass der Spieler ab dem Moment, in der er die Massage beginnt, 3 Minuten Zeit hat. Und danach innerhalb von 30 Sekunden wieder spielbereit sein muss.
Ich spreche mit dem Schiedsrichter über den Spielstand und den Wechsel der Bälle. Wenn es stimmt, was der Spieler sagt, weise ich ihn an, jetzt neue Bälle zu geben, aber auch für das übernächste Spiel erneut neue Bälle zu geben, damit der Spieler, der regulär hätte mit neuen Bällen aufschlagen sollen, auch wirklich neue Bälle erhält.
Das Spiel wird mit den Bällen fortgesetzt und im nächsten Spiel erhält der Aufschläger ebenso neue Bälle, damit derjenige, der eigentlich mit neuen Bällen hätte aufschlagen sollen, dies auch tut.
Ja, es ist gestattet. Solange diese Hilfsmittel (genau wie Klatschen und Anfeuerungsrufe) nicht während der Ballwechsel und zur Behinderung des Gegners eingesetzt werden, ist nichts einzuwenden. Wenn es jedoch zu solchen Unsportlichkeiten kommt so sollte der OSR (evt. auch mit Hilfe der Mannschaftsführer) darauf hinwirken, dass dies gestoppt wird. Ein erster Schritt ist hierbei fast immer eine Ansage des Schiedsrichters. Sollte dies nicht helfen, so sollte man die Turnierleitung bzw. die Mannschaftsführer hinzuziehen um die meist wenigen "unsportlichen" Zuschauer anzuspreche.
Lizenzverlängerung nach Ablauf der Gültigkeit
Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit, wenn der Schiedsrichter/Oberschiedsrichter der Fortbildungspflicht nicht nachkommt, schwerwiegend gegen die Satzungen des Verbandes verstößt, seine Mindesteinsätze nicht ordnungsgemäß nachweist oder seine Leistungen ungenügend bzw. nicht anforderungsgerecht sind.
B-OSR, C-SR, C-OSR
Ungültig gewordene B-OSR und C-Lizenzen können wiedererlangt werden: