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Hinweis zur 1. Lizenzierungsphase und zur Sport- und Jugendwarteversammlung

Beginn der 1. Lizenzierungsphase vom 1. bis zum 30. Oktober 2021.

Beginn der 1. Lizenzierungsphase vom 01.10. bis 30.11.2021:

Über das Modul „Spiellizenzverwaltung“ werden alle Vereinswechsel, das Spielen im 2. Verein sowie Ab-und Anmeldungen von Spielern online durchgeführt.
In der 1. Lizenzierungsphase vom 01.10. bis zum 30.11.2021 sind alle Ummeldungen ohne Zustimmung des abgebenden Vereins kostenfrei möglich.
In der 2. Lizenzierungsphase vom 01.12.2021 bis zum Ende der namentlichen Mannschaftsmeldungen am 15.03.2022 sind Vereinswechsel, Beantragung von Zweitspielrechten, Nach-und Neumeldungen gebührenpflichtig und bedürfen zum Teil der Zustimmung des abgebenden Vereins bzw. des Heimatvereins. Näheres regelt die STB-Wettspielordnung.

Hinweis Zweitspielrecht: Spieler/innen, die in der Saison 2022 nicht mehr für einen 2. Verein spielen möchten, müssen vom Zweitverein online über die Spiellizenzverwaltung abgemeldet werden. Bitte um entsprechende Info an den Zweitverein.
Des Weiteren bitten wir Sie nochmals, über das PDF „Spiellizenzen“ im Bereich der Spiellizenzverwaltung zu kontrollieren, ob alle Ihre Medenspieler dort aufgeführt und die Angaben zu Stammverein/Zweitverein richtig angegeben sind. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle zur Verfügung.

Bitte beachten: Die Regelung „Spielen in 2 Vereinen“ gilt für den Bereich des STB und nun auch für die gemeinsame Oberliga mit Rheinland-Pfalz.
Ein Spieler kann somit in einem Verein des STB in der Oberliga spielen und für einen weiteren Verein des STB in einer anderen Altersklasse im STB-Bereich.
Das Spielen in 2 Verbänden, z.B. für einen Verein des STB und für einen Verein aus Rheinland-Pfalz ist jedoch weiterhin nicht möglich.

Sport-und Jugendwarte-Versammlung 2021: Die diesjährige Sport-und Jugendwarte-Versammlung findet am 16.11.2021 wieder als Präsents-Sitzung an der Sportschule in Saarbrücken statt. Bitte den Termin schon vormerken, die Einladung mit Tagesordnung wird zeitnah den Vereinen zugestellt.


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