Umlaufbeschluss zur ausgefallen Mitgliederversammlung 2020

Die aktuelle Situation lässt eine Versammlung in diesem Jahr wohl nicht mehr zu.

Liebe Verein, liebe Vereinsvertreter-innen,

leider musste im März 2020 die ordentliche Mitgliederversammlung des STB aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig abgesagt werden. Die aktuelle Situation lässt eine Versammlung in diesem Jahr wohl nicht mehr zu. Die Bundesregierung hat in Ihrem Beschluss vom 28.03.2020 für alle gemeinnützigen Organisation die Möglichkeit eröffnet, die Beschlussfassung ihrer ausgefallenen Mitgliederversammlungen über einen Umlaufbeschluss in Schriftform (dazu zählt auch per Mal) durchzuführen:

„Nach § 5 Abs. 3 COVMG ist abweichend von § 32 Abs. 2 BGB ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verband gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde“.

Da in diesem Jahr keine Präsidiumswahlen und auch keine Satzungsänderungen anstehen, würden wir gerne die notwendigsten Beschlüsse per Umlaufverfahren abstimmen lassen.

Damit die Abstimmung über das Umlaufverfahren auch gültig ist, müssen sich mindestens 50% der Mitgliedsvereine schriftlich zurückmelden (Meldefrist 20.11.2020) - entweder per Mail oder auf postalischem Weg per Briefwahl sowie per Fax-Zustellung. Hierzu wird den Mitgliedern ein ausfüllbares PDF zur Verfügung gestellt. Natürlich kann die Rückmeldung auch per Fax oder per Brief erfolgen.

Pro Abstimmungspunkt (1.-4.) muss zwingend eine der drei zur Auswahl stehenden Möglichkeiten mit einem Kreuz (X) markiert werden. Die Stimmenverteilung der Mitgliedsvereine ist nochmal als Tabelle im Anhang beigefügt. Ein leerer Stimmzettel wird als Rückmeldung gewertet, hat aber anschließend für das Abstimmungsergebnis keine Relevanz. Die Stimmverteilung bei der Auswertung der Abstimmung richtet sich wie satzungskonform geregelt nach Anzahl der Mitglieder gemäß der Bestandserhebung 2020.

Hinweis: Diese E-Mail wird auch an stellvertretende- und 2. Vorsitzende, Geschäftsführer und Postkontakt zugestellt um sicherzustellen, dass die Unterlagen auch bei Ihrem Verein ankommen. Bitte ggf. um Rücksprache mit Ihrem Vorsitzenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Meier
Präsident STB