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Hinweise zum Sporttreiben im Freien

Ab heute ist der Sport im Freien für „kontaktarme Sportarten - wie z.B. Tennis“ wieder erlaubt.

Ergänzend zur neue Rechtsverordnung der Landesregierung im Saarland, die ab heute 04. Mai 2020 in Kraft tritt, wurden vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport FAQ`s zum Thema "Sport treiben" erstellt, die weitere Informationen für die Vereine hergeben.

Die FAQ`s befassen sich unter anderem mit folgenden Themen:

  • Darf ich Sport treiben
  • Was ist unter Individualsportarten zu verstehen?
  • Welche Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind einzuhalten?
  • Ist Sport in Hallen und sonstigen geschlossenen Räumen erlaubt?
  • Darf vorbereitendes Training auf Mannschaftssportarten stattfinden?
  • Ist Kontaktsport mit Personen aus dem gleichen Hausstand erlaubt?
  • Dürfen fünf Personen unter Anleitung eines Trainers trainieren?
  • Sind das Schwimmen oder Schwimmkurse erlaubt?

Antworten auf die Fragen finden Sie in den unten beigefügten FAQ`s.


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