STB-Vereins-Info vom 23.04.2021

Der saarländische Tennisbund e.V sagt mit Präsidiumsbeschluss vom 23.04.21 die Mannschaftsrunde für die erste Zeitschiene ab.

Liebe Vereine, Vereinsvertreter:innen und Tennisspieler:innen,

die nachfolgende Regelung (für den Sport und somit auch für Tennis) aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz gilt ab dem morgigen Tage (0.00 Uhr) für den Sport in allen Landkreisen, die seit mehr als 3 Tagen eine Inzidenz über 100 verzeichnen unmittelbar. 

Diese Regelung wird nicht in eine saarländische Verordnung gegossen oder nochmal landesspezifisch ausgelegt. 

Auszug aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz (§ 28 b Abs. 1 Nr.6):

6. die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual-und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf-und Trainingsbetriebs der Berufssportler:innen und der Leistungssportler:innen der Bundes- und Landeskader, wenn

(a) die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist.
(b) nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den Wettkampf-oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, und
(c) angemessene Schutz-und Hygienekonzepte eingehalten werden;

für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern: Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.

Dies bedeutet bei einer 3-Tages-Inzidenz über 100 konkret für den Tennissport:

  • Tennisspielen zu zweit im Freien ist ohne Testnachweis möglich (im eigenen Hausstand auch mit mehreren Personen)
  • Doppel ist nur innerhalb des eigenen Hausstandes möglich
  • Die Testpflicht für den Indoorsport entfällt zunächst, allerdings ist Indoorsport für Tennisspieler nur zu zweit möglich.
  • Ein Trainer:in kann mit einer Gruppe unter 14-jährigen bis max. 5 Personen im Freien (nicht Indoor) trainieren, sofern er einen negativen Tagestest (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen kann.
  • Bestenfalls sollten Anleitungspersonen auch im Individualtraining einen aktuellen negativen Tagestest (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen können.
  • Das Leistungs-und Kadertraining kann unter oben genannten Bedingungen stattfinden.

Erst eine stabile 5-Tages-Inzidenz unter 100 (§ 28 Abs. 2 Bundesinfektionsschutzgesetz)setzt das neue Bundesinfektionsschutzgesetzt (Bundesnotbremse) außer Kraft. Dann gilt wieder die neue saarländische Verordnung vom 22.04.2021 (ist in den Bestimmungen bezüglich Sport identisch mit der Verordnung vom 06.04.21), die am 24.04 in Kraft tritt.

Wichtig!!

Der saarländische Tennisbund e.V sagt mit Präsidiumsbeschluss vom 23.04.21 die Mannschaftsrunde für die erste Zeitschiene ab. Leider haben wir dahingehend den Kampf gegen Corona und gegen die Verordnung verloren, da ein Mannschafts-und Turnierbetrieb bei einer Inzidenz über 100 nicht möglich ist und auch in einem Flickenteppich von unterschiedlichen Inzidenzen und Regelungen in den verschiedenen Landkreisen organisatorisch nicht mehr durchführbar wäre. Wir versuchen schnellst möglich Alternativen zu finden, um den betroffenen Altersklassen und Mannschaften in der zweiten Zeitschiene doch noch einen Spielbetrieb anbieten zu können.

Alle für den April und Anfang Mai geplanten STB-Turniere werden bis auf Weiteres abgesagt! 

Weiter Informationen zum Spielbetrieb und den Turnieren erfolgen in Kürze!

Bleibt bitte alle gesund,
Euer STB-Team!!!