STB-Vereinsnews vom 19.11.2021

Neue Corona-Verordnung im Saarland ab 20.11.2021 gültig.

Liebe Tennisfreunde, liebe Vereinsvertreter,

gestern wurde von der saarländischen Regierung eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Diese Verordnung betrifft auch den Sport und ist bereits ab morgen, Samstag den 20.11.21, gültig.

Mit dieser Informationsmail werden auch die neuen FAQ`s bezüglich der neuen Regelungen für den Sport als Anhang mitversendet. Sie können diese Informationen auch jederzeit auf unserer Homepage abrufen.

Hier die wichtigsten Neuerungen:

Sport im Innenbereich ist lediglich bei Vorlage eines 2G- Nachweises gem. § 2 I Nr. 1, 2 VO-CP (geimpft oder genesen) erlaubt.

  • Winterhallenrunde und Turniere: Alle Spieler*innen der Mannschaften, die an der Hallenrunde teilnehmen, müssen zwingend den 2G–Nachweis befolgen. Der Mannschaftsführer*in (Turnierleiter*in) oder die am Spieltag verantwortliche Person muss die Einhaltung innerhalb seiner Mannschaft prüfen. Die Hallenbesitzer/ Hallenbetreiber sind dadurch nicht von ihrer Verantwortung zur Prüfung ausgenommen. Es gelten natürlich auch die jeweiligen Hallenverordnungen, die durchaus auch noch stärkere Einschränkungen vorsehen könnten (z.B. theoretisch auch eine 1G-Regel).

Ausgenommen von einem 2G-Nachweis sind:

  • Personen die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können und einen Testnachweis führen.
  • Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Personen, die zwar das sechste Lebensjahr bereits vollendet haben, aber noch eine Kindertagesstätte oder Einrichtung der Kindertagespflege besuchen und im Rahmen eines dortigen Testangebotes regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden,
  • Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzepts regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden.

Alle sonstigen Regelungen bezüglich Zuschauer, Minderjährigen, Personenzahlen, Trainings-u. Wettkampfbetrieb sowie Kadersportlern und Regelungen für den Außenbereich entnehmen Sie bitte den angehängten FAQ`s.