STB-Vereinsnews vom 03.12.2021

Neue Corona-Verordnung im Saarland ab 02.12.2021 gültig.

Liebe Vereinsvertreter*innen, liebe Mannschaftsführer*innen , liebe Tennisspieler*innen,

ab dem 02.12.2021 gelten die neuen Bestimmungen gemäß der VO-CP (Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie). Für den Hallensport gilt dann ab sofort die 2G+ Regelung. Die 2G+ Regel besagt, dass nur noch Genesene und Geimpfte die zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können weiterhin Hallensport betreiben dürfen.

Spielbetrieb/ Mannschaftspiele der Winterhallenrunde

Aktuell werden die Spiele ja unter der 2G Regel durchgeführt. Da die Mannschaften bisher keine Beeinträchtigungen gemeldet hatten gehen wir davon aus, dass fast alle gemeldeten Tennisspieler*innen die 2G Anforderungen erfüllen.

Da die Mannschaftsspiele im Durchschnitt nur alle 3-4 Wochen stattfinden, halten wir es für zumutbar, zu diesen Terminen einen aktuellen Test durchführen zu lassen. Zumal wieder viele Teststationen geöffnet sind und die Tests auch kostenlos angeboten werden. Das ist sehr gut planbar und man kann sich im Voraus einen Termin reservieren. Solange kein Sportverbot für die Hallen besteht sollten wir unseren Tennis-Sport aufrechterhalten und auch die Hallen weiterhin unterstützen. Für unseren Sport wäre es weitaus negativer wenn die Winterhallenrunde erneut Corona zum Opfer fiele und Tennis dadurch zur Freiluft-Sportart mutiert.

Ein Selbsttest unter den Augen des Verantwortlichen – der an diesem Spieltag verantwortliche Mannschaftsführer– ist laut Verordnung grundsätzlich möglich. Der Test ist vor dem Betreten der Halle durchzuführen.

Der Mannschaftsführer kann diese Verantwortung jederzeit ablehnen. Dann muss von den Teilnehmern*innen des Mannschafsspiels ein offizieller Test als Nachweis hinterlegt werden.

Jugendliche die regelmäßig in der Schule getestet werden sind von 2G+ Regel ausgenommen und können unter dem Nachweis der schulischen Dauerbescheinigung eingesetzt werden.

Die Gefahr einer Ansteckung ist bei der Distanzsportart Tennis immer noch sehr gering, wenn man die allgemeinen Hygiene-Regeln wie Abstand, Vermeidung von Körperkontakten etc. einhält.

STB-Angebot für kostenfreie Nachmeldungen:

Die aktuelle Mannschaftsmeldung sollte eigentlich genügend „Ersatzspieler“ enthalten. Bei notwendigen Nachmeldungen von Spieler*innen dürfen diese keine bessere LK haben als die an Nummer 4 gemeldeten Spieler*innen. Diese notwendigen Nachmeldungen sind ab sofort für die Winterhallenrunde 21/22 kostenfrei.

Vereinseigene Hallen und gewerbliche Hallenbetreiber

Hinsichtlich der Kontrolle der Einhaltung der 2G+ Regel gilt folgender Auszug aus § 6 Abs. 2 der aktuellen VO-CP:

„Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen der in Satz 1 und Absatz 1 genannten Einrichtungen haben die Einhaltung der Nachweispflichten in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich sicherzustellen. Die Nachweisführung hat durch Gewährung der Einsichtnahme in den Test-, Impfoder Genesenennachweis gemeinsam mit der Einsichtnahme in ein amtliches Ausweisdokument im Original zu erfolgen. Impfnachweise sind in digital auslesbarer Form vorzulegen. Die zur Überprüfung der Nachweise Verpflichteten sind, soweit dies nicht technisch ausgeschlossen ist, verpflichtet, elektronische Anwendungen zur Überprüfung einzusetzen“.

Nach einhelliger Meinung kann diese Pflicht aber auch wie in der Vergangenheit durch ein entsprechendes Hygienekonzept auf die Nutzer delegiert werden, wie etwa auf die Trainer, die Abonnenten etc. (sprich die Personen die Hallenstunden gebucht haben). Die Übertragung der Kontrollpflicht muss in dem entsprechenden Hygienekonzept verankert sein.

Jeder Nutzer, der Räumlichkeiten in der Halle gebucht hat, ist dafür selbst verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehört u.a. die Gewährleistung der Kontaktnachverfolgung, die Kontrolle gemäß 2G-, 2G+- oder 3G -Regel aber auch evtl. die Größe der Gruppe und ggf. die Einhaltung der Abstandsvorschriften. Es muss sichergestellt werden, dass keine anderen Personen in der Halle trainieren. Bei einer Kontrolle durch den Hallenbetreiber oder durch die Ordnungsbehörde muss die Vorlage eines 2G+ Nachweises in Verbindung mit dem Personalausweis durch die Nutzer gewährleistet werden.

Achtung: Natürlich hat der jeweilige Hallenbetreiber durch sein Hausrecht auch die Möglichkeit neben der Verordnung noch schärfere Regeln zur Hallennutzung zur verhängen oder jederzeit selbstständig Kontrollen durchzuführen.

Auswirkung der Verordnung bezüglich der Trainer

Alle hauptberuflichen Trainer (Personen, die Ihren Lebensunterhalt mit der Tätigkeit verdienen) unterliegen der 3G Regelung des Bundes (keine Anwendung der 2G+ Regel).

Ehrenamtliche und nebenberufliche Trainer sind Teilnehmende im Sinne der Verordnung. Sie unterliegen der 2G+ Regelung.

*Alle oben aufgeführten Informationen wurden in Abstimmung mit dem Ministerium getroffen aber haben im Zweifelsfall keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit.

Link auf FAQ zum Thema Sportbetrieb:
https://www.saarland.de/DE/portale/corona/faq/sportbetrieb/sportbetrieb_node.html