Von vielen Spielern ist die Frage nach dem Doppelspiel an uns herangetragen worden. Das Doppelspiel ist gerade bei der älteren Generation sehr beliebt. So wie es hierzu in der Ministeranordnung am 3.5.20 zur Freigabe des Tennissports beschrieben ist, besteht hier wohl noch ein wenig Klärungsbedarf.
Hier heißt es folgendermaßen:
„Die Tennisplätze unter freiem Himmel dürfen zu zweit genutzt werden. Das Doppelspiel sollte jedoch momentan nicht trainiert werden, da dort der gebotene Mindestabstand von 1,50 Metern nicht zu jeder Zeit gewährleistet werden kann. Auch der Wettkampfbetrieb ist weiterhin untersagt.“
Aus dieser Anordnung ist ersichtlich, dass die Einhaltung der gesamten Vorschriften am einfachsten und besten im Spiel von zwei Spielern (jeweils auf einer Seite) einzuhalten sind und daher wurde vom STB auch vorgeschlagen, in den Vereinen vorerst auf das Doppelspiel zu verzichten, ansonsten müssen die Spieler gewährleisten, dass der Sicherheitsabstand gewährleistet wird (u.a. durch Festlegung von Korridoren oder durch Markierungen von Spielhälften). Unter dem Begriff Wettkampfbetrieb sind alle Spiele zu verstehen, die im Rahmen von Turnierspielen oder Mannschaftsspielen der Medenrunde gewertet werden und für die Punkte vergeben werden.
Nach der Ministeranordnung ist jedoch erlaubt:
„Der Betrieb zu Trainingszwecken des Berufssports ist zulässig, sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die … aufgeführten Voraussetzungen eingehalten werden. Trainingseinheiten dürfen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen erfolgen.“
Hiernach wäre es also möglich Doppel in Vierer-Gruppen zu trainieren, wenn folgende Bedingungen gewährleistet sind:
a) Kontaktfreie Durchführung
b) Konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbes. Bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten (z.B. Platz abziehen, Linien kehren, Platz bewässern u.ä.)
c) Keine Nutzung von Umkleidekabinen und Gastronomiebereiche (Gastronomie seit 18.5.20 freigegeben!)
d) Keine Nutzung der Nassbereiche, nur Öffnung von gesonderten WC-Anlagen möglich
e) Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
f) Keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten,
g) Keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
h) Keine Zuschauer.
Unter diesen Bedingungen kann ein Tennisverein im Bereich des Saarländischen Tennisbundes selbstverständlich neben den Einzelspielen auch Doppelspiele erlauben. Da der Verein jedoch grundsätzlich die gesamte Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften trägt, hat er natürlich als Hausherr der Tennisanlage auch das Recht und die Pflicht eine entsprechende Erlaubnis zum Spiel nach den vorgegebenen Bedingungen zu erteilen oder aus Gründen der Gesundheitssicherung das Doppelspiel zu verbieten oder nur für das Vereinstraining zu erlauben.
Die weitere Entwicklung in naher Zukunft bleibt nun abzuwarten. Der Sportrat des STB wird in den nächsten Tagen in einer Sitzung einige der anstehenden Themen besprechen, die sich aus den bisherigen Vorschriften ergeben, wenn eine Erlaubnis für Wettkampfspiele in naher Zukunft erteilt wird.