EU-Verbot für Mikroplastik – Was Tennisvereine jetzt wissen sollten

Besonders relevant ist dieses Verbot für Tennisvereine, da es auch Kunststoffgranulate betrifft, die bisher als Füllstoff auf Kunststoffrasenplätzen und als Zuschlagsstoff auf Tennisplätzen verwendet wurden.

Die EU-Kommission hat kürzlich entscheidende Schritte zur Bekämpfung von Mikroplastik in unserer Umwelt unternommen. Diese Maßnahmen betreffen nicht nur den Verkauf von Mikroplastik selbst, sondern auch von Produkten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde und die diese Partikel bei ihrer Verwendung freisetzen. Besonders relevant ist dieses Verbot für Tennisvereine, da es auch Kunststoffgranulate betrifft, die bisher als Füllstoff auf Kunststoffrasenplätzen und als Zuschlagsstoff auf Tennisplätzen verwendet wurden. Die EU-Kommission schätzt, dass diese Maßnahmen die Freisetzung von etwa einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern werden.

Konkret bedeutet dies, dass der Verkauf von Kunststoffgranulat als Füllstoff für Kunststoff-Sportbeläge verboten wird. Die gute Nachricht ist, dass die weitere Nutzung von bereits auf Sportstätten verwendeten oder im Besitz der Sportstättenbetreiber: innen befindlichen Kunststoffgranulaten nicht verboten ist. Dieses Verbot wird nach einer Übergangszeit von acht Jahren im Oktober 2031 in Kraft treten, um den Sportstättenbetreiber: innen ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben.

Der Transformationsprozess hin zu umweltfreundlicheren Kunststoffrasensystemen ist bereits im Gange. Es gibt Alternativen zu Kunststoffgranulat als Füllstoff, die teilweise bereits seit vielen Jahren im Einsatz sind und von den Herstellern weiterentwickelt werden. Eine vielversprechende Option ist zum Beispiel Korkgranulat, das sich in der Praxis bewährt hat und von der FIFA für höchste sportliche Ansprüche zertifiziert wurde. Im Gegensatz zu einigen Vorurteilen, wie Schimmelbildung oder Verrottung, sind diese Eigenschaften bei RAL-gütezertifizierten Korkgranulaten widerlegt und entsprechen nicht der natürlichen Funktion von Korkrinde in der Natur. Korkgranulat ist ökologisch und bietet gute sportfunktionale Eigenschaften. Aber jede Füllstoffoption hat spezifische Eigenschaften, die von Betreiber: innen und Nutzer: innen unterschiedlich bewertet werden und die Platzpflege beeinflussen. Korkgranulat und Sand gelten als ökologischste Varianten mit guten sportfunktionalen Eigenschaften.

Kunststoffrasenfelder mit Kunststoffgranulaten können also zunächst auch nach Inkrafttreten des Verbotes genutzt werden. Allerdings wird es nicht mehr möglich sein, Kunststoffgranulate nachzufüllen. Um die Spielfläche langfristig nutzbar zu halten, müssen alternative Füllstoffe wie Sand oder organische Materialien (z.B. Korkgranulat) in Erwägung gezogen werden.

Zwischenzeitlich stellen Rinnensysteme eine gute Möglichkeit für Vereine dar, die EPDM-Granulate zu filtern.

Wir empfehlen Tennisvereinen, die Plätze mit Kunststoffgranulaten besitzen, trotz der Übergangsphase weiterhin umweltbewusst zu handeln und sicherzustellen, dass der Austrag von Kunststoffgranulaten aus dem Sportplatz minimal bleibt. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat bereits 2020 Handlungsempfehlungen für Sportvereine, -verbände und Kommunen zur Mikroplastikproblematik entwickelt und veröffentlicht. Diese Empfehlungen werden regelmäßig überarbeitet und sind hier zu finden: https://www.dosb.de/mikroplastik

Wir werden weiterhin über wichtige Entwicklungen und Lösungen für die Umstellung auf umweltfreundlichere Praktiken informieren.