Anträge an die Mitgliederversammlung 2017

Anträge an die Mitgliederversammlung 2017 bis zum 17.10.2016 auf freiwilliger Basis in entsprechender Form an die Geschäftsstelle zu senden.

Der Saarländische Tennisbund möchte in der nächsten Mitgliederversammlung eine Änderung der Satzung in § 9 Mitgliederversammlung Abs. 8, hier Antragsfrist, auf den Weg bringen.

Bei der Analyse der letzten Mitgliederversammlung wurde festgestellt, dass die Anträge zur Änderung der Wettspielordnung besser aufgearbeitet und präsentiert werden müssen. Dadurch sollen überflüssige Diskussionen während der Versammlung und emotionale Abstimmungsergebnisse vermieden werden.

Ins Auge gefasst wird eine Antragsfrist Mitte bis Ende Oktober eines jeden Jahres. Die eingereichten Anträge sollen dann zuerst vom Präsidium und Sportrat des STB bewertet und analysiert werden. Anschließend sollten in einer Sport-und Jugendwarteversammlung eine Vorauswahl von sinnvollen Anträgen getroffen werden.

Die jeweiligen Sport-und Jugendwarte hätten im Anschluss die Möglichkeit, mit Ihren Präsidien die Ergebnisse der „Vorauswahl“ zu besprechen und in der Mitgliederversammlung vorzutragen. Das Ressort Jugend und Sport wird die Anträge ebenfalls aufarbeiten und auf der Mitglieder-versammlung 2017 mit einer klaren Positionierung visuell darstellen.

Aufgrund der vorgenannten Gründe bitten wir Sie, Ihre Anträge an die Mitgliederversammlung 2017 bis zum 17.10.2016 auf freiwilliger Basis in entsprechender Form an die Geschäftsstelle zu senden. Anfang November werden die Ergebnisse auf einer Sport-und Jugendwarte-Versammlung präsentiert.

Wir möchten zum Abschluss nochmals darauf hinweisen, dass dies nach der jetzigen Satzung nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Anträge, die aufgrund der aktuellen Satzung fristgerecht spätestens 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung 2017 eingereicht werden, werden natürlich auch zur Abstimmung vorgestellt.