In der STB-Vereinsinformation vom 23.04.2021 haben wir veröffentlicht, dass „die Testpflicht für den Indoorsport zunächst entfällt, allerdings ist Indoorsport für Tennisspieler nur zu zweit möglich.“ Nach erneuter Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport müssen wir diese Aussage leider korrigieren. Die härteren Regeln, die die Länder im Vergleich zum Bundesinfektionsschutzgesetzes auferlegt haben, sind maßgeblich. Dies bedeutet, man benötigt bei einer Inzidenz von unter und über 100 einen negativen Corona-Test in der Halle.