Neue Verordnung zum Corona-Lockdown veröffentlicht

Die gute Nachricht vorweg: Es darf unter Einschränkungen weiterhin Tennis gespielt werden!

Foto: c/spektrum bilderdienst

Liebe Vereine, Vereinsvertreter/-innen und Tennisspieler/-innen,

mittlerweile wurde die Verordnung (am 30.10.2020) neu angepasst. Die gute Nachricht vorweg: Es darf unter Einschränkungen weiterhin Tennis gespielt werden!

Denn die Ausübung von Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand erlaubt. Vielen Dank an alle in der Politik und an alle beim STB, die zu diesem grundsätzlich positiven Ergebnis für unsere Tennisspieler und Vereine im Saarland beigetragen haben! Da jedoch Kontaktbeschränkungen gelten und Veranstaltungen aller Art nicht erlaubt sind, muss auch der Tennissport Abstriche hinnehmen. Die neuen Beschlüsse, vorerst gültig vom 02. bis 30. November, bedeuten für den saarländischen Tennissport folgendes:

1. Tennisanlagen

Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden - so zum Beispiel Tennishallen oder Allwetter-Tennisplätze. Die Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt. Umkleiden und Toiletten können unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.

2. Trainings- und Spielbetrieb

Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebenso die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren. Diese Regelungen gelten auch für ganzjährig bespielbare Allwetterplätze im Freien.

3. Winterrunde

Zur weiteren Vorgehensweise bezüglich der Planungen für die Winterhallenrunde werden die Mannschaftsführer, Vereine und Hallenbetreiber Anfang kommender Woche eine entsprechende Information von unserer Geschäftsstelle erhalten.

4. Turniere

Alle STB-Turniere mit DTB- und oder LK-Wertung im Zeitraum 02. bis 30. November 2020 müssen ebenfalls entfallen.

5. Aus- und Fortbildungen

Alle geplanten Termine der Trainerausbildung im November 2020 entfallen und werden nach Möglichkeit (voraussichtlich am 05. und 12. Dezember) nachgeholt. Eine entsprechende Information erhalten die Teilnehmer der Ausbildung in den nächsten Tagen.

6. Training Landeskader

Das Kadertraining an der Landessportschule findet weiterhin statt. Natürlich muss der aktuelle Trainingsplan der neuen Verordnung angepasst werden. Hierzu werden die Spieler noch am Wochenende entsprechende Informationen von unserem Trainerteam erhalten.

Ausführliche Informationen zu diesen und allen anderen Themenbereichen finden Sie stets aktuell auf der Homepage des Saarländischen Tennisbundes e.V. (www.stb-tennis.de). Bitte beachten Sie auch die Verordnungen auf der Corona Seite der saarländischen Regierung.

Diese neuen Einschränkungen stellen uns und alle Vereine, Trainer, Spieler, Gastronomen und Hallenbetreiber wieder vor große Herausforderungen. Trotz allem sind wir sehr froh, dass aufgrund unserer intensiven Anstrengungen und unserer permanenten Kommunikation mit dem Ministerium, diesen Teilerfolg für unsere Spieler und Vereine erzielen zu können. Momentan können wir uns alle glücklich schätzen, dass ein reduzierter Tennisbetrieb trotz des Lockdowns in weiten Teilen des organisierten Sports auch im November möglich ist, im Gegensatz zu vielen anderen Sportarten.

Wir appellieren hier noch einmal sehr deutlich an das Verantwortungsbewusstsein der Funktionsträger in den Vereinen sowie aller Tennisspieler und Trainer im Saarland. Halten Sie sich vollumfänglich und genau an die allgemein gültigen Schutzregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und lassen Sie keinerlei Ausnahmen zu den oben aufgeführten Festlegungen zu!

Bleibt bitte alle gesund,

Euer STB-Team!!!